Das Morgenmagazin im Fernsehen offerierte uns einen
Schauspieler namens Dustin Semmelrogge.
Gleich ging bei uns das Rätselraten los, ob das denn ein Sohnemann dieses
frechen Struwelpeter-Martins sein könnte. Klar, sagte ich, ein wenig voller im
Gesicht, aber unverkennbar vaterähnlich, dazu noch diese kläffend-ketzerische
Stimme, die auch das Markenzeichen des Semmelbrösel-Martin war, tschuldigung,
immer noch ist! Also gleich mal googel-verifizieren, den heißen Verdacht
bestätigen.
Es ist so! Und so, wie sich der Junior gab, braucht es keinen
DNA-Vaterschaftstest.
Nun war es um den Struwlpeter Senior in letzter Zeit etwas still geworden, nur
Schwierigkeiten im Umgang mit seinem Vierbeiner wurden in Fernsehen gezeigt.
Herr Rütter gab da die richtigen Tipps. Die hat aber wohl sein Fahrlehrer
versäumt oder aber, was ich eher glaube, der Martin fühlt sich stets als der St.Martin
des Strassenverkehrs. Langen Geschreibsels kurzer Sinn: Er muß mal wieder,
diesmal für 8 Monate plus 4 Monate, die zur Bewährung ausgesetzt waren, in den
Knast! Wegen Fahrens ohne die Lappen, die ihm wohl früher schon mehrfach
abgenommen wurden. Bei solch einem hartnäckigen Ohne-Fahrer würde ich
strafmildernd ein par Monate Haft erlassen, unter der Bedingung, daß er fortan
elektronische Fußfesseln trägt, die der Verkehrspolizei ständig genau seine
Position mitteilen. Tun doch wohl nicht weh, diese Dinger?
Nun muß ich aber bekennen, als Verkehrssünder auf Martins Spuren gewandelt zu
sein. Im April in Zürich, auf dem Weg von Österreich nach Empuria, hat eine
Kameraauswertung ergeben, 1-5 km über dem innerstädtischen Limit. Der
Bußgeldbescheid ging an meinen münsterländischen Wohnort, wurde mir irgendwann
so nebenbei telefonisch durchgegeben, und sackte dann in die unergründlichen
Tiefen meiner Gedanken-Abfallkiste.
Bald danach kam aber ein Einschreiben, aus der Buße von 40 Fr wurde halt eine
die Verfahrenskosten deckende von 140 Fr.
Im Oktober dann eine Mahnung, immer noch über 140 Fr.
Ende November dann war das Züricher Stadtrichteramt am Zug und ordnete eine
Ersatzfreiheitsstrafe von 1 Tag an.
Ich war sofort Feuer und Flamme und wollte gleich bei nächster Gelegenheit mit
einer guten Bekannten deren Trip nach Zürich mitmachen, Ihr meine Brieftasche
und jegliche Barschaft übergeben und mich dann zur nächsten Polizeiwache
begeben. Es scheiterte jedoch am energischen Einspruch meiner Präsidentin, die
zudem noch meinte, ich sollte endlichdas Verlangte zahlen, sonst würde das
womöglich immer mehr!
Also keine Fahrt nach Zürich, wie überhaupt keine Fahrt mehr in die Schweiz die
nächsten 2 Jahre! Das haben die nun davon! Meinen Wunsch, mal mit dem
Glacier-Express die Bergwelt dort zu bewundern, muß ich nun etwas verschieben.
Gruß, frifix.