Neues aus Absurdistan

  • oder von der Hartz-IV-Front ...
    Der Drittmann meiner Ex-Schwägerin (deren Zweitmann mein Bruder war) hat jetzt Post von seinem HartzIV-Bearbeiter bekommen - er soll kein HartIV-Geld mehr kriegen, weil er vermögend ist !
    Naja, der ist so etwa vor 10 Jahren aus Rußland hergezogen - Frage wäre also, woher er plötzlich sein Vermögen hat?


    Antwort der HartzIV-Behörde: Er hat ein Haus auf einem Grundstück; das Grundstück ist größer, als was ihm nach HartIV zusteht; das Grundstück ist Bauland, kostet also knapp 100 Euro pro qm ...


    Witz Nummer 1 dabei: das Haus steht in der Mitte des Grundstücks; er müßte also entweder das Haus verrücken, um ein bebaubares Stück Land abzwacken zu können, was man verkaufen könnte; oder er müßte jemanden finden, der ihm einen 3-Meter-breiten Streifen Land zum Preis von Bauland abkauft;
    Witz Nummer 2 dabei: dem gehört weder Haus noch Grundstück; im Grundbuch ist seine Frau und mein Bruder als gemeinsame Eigentümer eingetragen ...
    Jetzt ist also nach Meinung der HartzIV-Behörde mein Bruder mit seinem 'Vermögen', einem Stück unverkäuflichen Landes, für den neuen Stecher seiner Exfrau verantwortlich :wall:

    lest Terry Pratchett(RIP) ... und Stephen King, John Katzenbach, Hohlbein, Frank Schätzing, Anne Rice, Andrzej Sapkowski, Anne Bishop, Bernhard Hennen, George R.R. Martin, Markus Heitz, ... (wurde ja langsam Zeit, dass was dazu kommt)

    3 Mal editiert, zuletzt von Andrean ()

  • Wo liegt denn dieses Absurdistan-Grundstück? Doch sicher mitten in Preussen, die kennen sich mit solch komplexen Sachverhalten am besten aus!
    Also, der Kerle muß jetzt, um "Armenrecht" zugebilligt zu bekommen für den einzuschreitenden Klageweg, erstmal seine positiven Chancen darlegen, diesen sich anbahnenden Rechtsstreit gegen Vadder Staat mit einem kostenlos gestellten Rechtsverdreher zu starten.
    Böse wäre natürlich, wenn die Grundstücksbesitzer das Areal verhökern würden, um mit dem Erlös den Rechtsanwalt des neuen Stechers zu bezahlen!
    Dann würden die Chancen auf einen juristischen Sieg aber wohl wieder dramatisch sinken, da die Verbandelte des Kerlemanns nun wohl wirklich vermögend ist. Und die eine eheähnliche Gemeinschaft zelebrieren.
    Am besten wäre, der Besitz wäre bis über beide Ohren verschuldet! (Whuuups, hat ein Besitz Ohren?)
    Alles Kapito? Nix Klaro? Egal, Absurdo!
    Gruß, frifix.

    • Offizieller Beitrag

    klarer fall: die faru muss das haus verkaufen um mit dem gemeinsamen vermögen ihre bedarfsgemeinschaft zu ernähren...


    ach, das deutsche recht ist doch schön einfach...

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