ZitatOriginal von Andrean
ich würde als erstes mal sagen, der Daschner hat Glück gehabt, daß er den Richtigen erwischt hatte;
Das würde ich nicht sagen, denn das Geständnis der Entführung lag bereits vor der Folterandrohung vor.
ZitatOriginal von Andrean
stell dir [...] vor, Gäfgen [...] wäre wegen dem erfolterten Geständnis unschuldig lebenslang in den Knast gewandert
Es herrscht (in diesem Forum, in Deutschland und der EU) Konsens darüber, dass Folter zwecks Geständnis nicht sein darf und dieser Fall hat nichts damit zu tun.
ZitatOriginal von Andrean
stell dir mal vor, der echte Entführer hätte eine falsche Spur in Richtung Gäfgen gelegt, und Daschner hätte munter angefangen, die Finger zu brechen[...]
Diese Vorstellung ist völlig abwegig denn
1. Es war klar, dass Gäfgen der Entführer ist.
2. Gäfgen wurde kein Haar gekrümmt. Die Androhung war ein BLÖFF! (Seitwann hat die Polizei Folterspezialisten? LOL!)
Nach meiner Meinung wird der himmelweite Unterschied zwischen Folter und ihrer Androhung total verkannt. Von mir aus dürfte das Blöffen mit Folter sogar zur Aufklärung von Taschendiebstahl erlaubt sein. Das tut keinem weh und verletzt erst recht keine Menschenwürde.
Kommen wir nun zu der sehr heiklen und eigentlichen Frage des TdW: "Sollte man Rettungsfolter erlauben ?"
ZitatOriginal von Andrean
da kann man man aber nicht SICHER sein, daß er was Wichtiges weiß; und seine Mittäter könnten (im Wissen, daß er gefaßt ist) ja vielleicht von dem Plan abweichen, von dem er weiß ... also lieber keine Finger brechen !!!
Völlig richtig. Deshalb muss der Begriff Rettungsfolter stark eingegrenzt werden.
Also auch wenn es vielleicht viele schockiert, aber ich bin DAFÜR, Folter ohne gesundheitliche Folgeschäden zur Rettung Unschuldiger zu erlauben.
Folgendes sollte man bedenken:
1. Im Rahmen der Nothilfe ist es bereits erlaubt, Menschen unter Inkaufnahme ihres Todes anzugreifen. Da ist ein temporäres Zufügen von Schmerzen doch wesentlich harmloser.
(Und das Daschner noch nichteinmal damit drohen durfte ist ein Witz, das Beispiel mit dem Taschendiebstahl habe ich absichtlich lächerlich gewählt).
2. Es gibt psychisch kranke Menschen die sich ständig selbst schwer verletzen. Diese werden gegen ihren Willen fixiert und mit Spritzen gestochen. Normalerweise verletzt so etwas die Menschenunwürde, aber es wird SELBSTVERSTÄNDLICH trotzdem getan, damit sich die Person nicht verletzt. Die Unterschiede dieser Situationen zur Rettungsfolter sind folgende:
a) Gefolterte und zu schützende unschuldige Person sind identisch.
b) Der gefolterte hat nicht die Möglichkeit, der Folter durch Kooperation zu entgehen.
Diese Unterschiede sprechen nicht gerade gegen Rettungsfolter...
P.S.
Daschner ist in meinen Augen ein Held. Er wusste, dass er durch die Folterdrohung Probleme bekommen könnte, hat dies aber im Verusch ein Menschenleben zu retten in Kauf genommen und sogar aktenkundig gemacht. Das einzige was ich ihm vorwerfe ist dass er das nicht schon am Tag der Festnahme getan hat.