Zitat
Original von Tobius
Mensch, Mensch - was diese kurze Einleitung für Reaktionen hervorgerufen hat, [...]
Genau die, die du beabsichtig hast, würde ich mal schätzen
Ich denke, was vielen aufstößt, ist die Art und Weise wie bestimmte erhobene Zahlen interpretiert werden. Bei so-und-sowie Prozent der Amokläufer finden sich z.B. Shooter auf der Festplatte. Fein. Den Zusammenhang Shooter spielen <-> Amok laufen herzustellen, liegt bei einer hohen Prozentzahl natürlich nahe. Zunächsteinmal ist die diffuse Aussage "Es gibt möglicherweise irgendeinen Zusammenhang zwischen dem Spielen von Shootern und dem Amoklaufen" aber wenig gehaltvoll. Denn zu diesem Zeitpunkt kann es noch rein zufällig sein (oder auch weniger zufällig, wenn man bedenkt wie hoch der Anteil unter den männlichen Jugendlichen ist, die irgendeinen Shooter auf ihrer Festplatte haben).
Erst wenn begonnen wird die erhobenen Zahlen auszuwerten und sie als Beleg für einen kausalen Zusammenhang zu präsentieren, wird es ärgerlich. Denn zum Belegen eines Kausalzusammenhangs taugen sie nicht. Wenn man einen so gearteten Zusammenhang aber nicht herstellen will, dann sind die Zahlen bedeutungslos.
Kulturgut sind Computerspiele mitlerweile zweifelsohne (ob künstlerisch wertvoll ist eine andere Frage, aber fester Bestandteil unser Kultur allemal). "Brutstätte" für Amokläufer unterstellt aber, dass sie die Amokläufer direkt hervorbringen. Dass es sie ohne Computerspiele nicht geben würde. Und das ist eine Behauptung, die man angesichts der Tatsache, dass die "Geschichte des Amoklaufs" bereits im späten 17. jahrhundert beginnt (zumindest unter diesem Namen), nicht ernst meinen kann.
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Onkel B
Eine Verschärfung des Waffenrechtes wird da strikt abgelehnt, angeblich müsste es nur richtig durchgesetzt werden.
Das ist auch eine korrekte Aussage. Hätte der Vater nicht gegen § 36 des Waffengesetzes verstoßen, hätte der Sohn die Waffe nicht bekommen können ("Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. - Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandgrad N/0 (Stand Mai 1997) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen EWR-Mitgliedsstaates entspricht.").
Die Handlung des Vaters war also ohnehin schon gesetzlich verboten. Wofür also ein neues Gesetz, das etwas längst verbotenes erneut verbietet?