Nochmal zum Thema Opfer- bzw. Täterschutz:
Würde ich als Staat den Täter körperlich oder psychisch misshandeln (nichts anderes ist Folter) um die Unversehrtheit des Opfers sicherzustellen, würde ich ganz klar die Würde des Täters unter die des opfers stellen. Das mag sich zwar aus dem Bauchgefühl heraus richtig anfühlen, aber ich bin dagegen. Ich WILL das die Würde aller gleich behandelt wird.
Und nein, bitte nicht wieder das Argument "Du wirst das anders sehen, wenn Du selber ls Opfer aetroffen wärest". Natürlich würde ich das dann anders sehen. Nur darf doch Rechtssprechung und Gesetzgebung nicht auf dem Bauchgefühl basieren. Ich muss doch wohl erwarten dürfen, dass wir uns zivilisatorisch etwas vom Racherecht entfernt haben und heute eine Rechtsordnung haben, die höheren, nämlich moralischen, Ansprüchen gerecht wird. Das ist doch die große Leistung unserer westeuropäischen Werteordnung. Das gibt uns doch erst die moralische Instanz, in anderen Ländern Menschenrechtsverletzungen anprangern zu dürfen.
Thema "was ist Folter und was ist noch erlaubt":
Natürlich ist jede Form der Strafe eine Zwangsmaßnahme. Nur verhängt ein Richter eine Strafe nach einem Gerichtsverfahren. Die Form der Folter hier würde ja bei einer juristischen unschuldigen, da nur verdächtigen, Person durchgeführt. Diesen Unterschied muss man nun doch aber anerkennen.
Wir können jetzt natürlich noch die Grenze zwischen Verhörmethode und Folter ziehen. Die ist sicher fließend. Aber vom Grunde her darf ein Verhör nie die Unversehrtheit des Verhörten gefährden. Das bedeutet natürlich nciht, desjenigen Wünsche erfüllen zu müssen. Auch kann man ihm mal die stündliche Flasche Wasser verweigern. Das Verweigern von Nahrung über z.b. 15 Stunden hinaus ist jedoch unnötig und wird zur Folter, wenn dem Verhörten klar gemacht wird, dass er Nahrung nur gegen sein Geständnis/Informationen erhält. Das ist dann doch erst Folter. Diese wäre auch nochmal von der gewöhnlichen Misshandlung abzugrenzen, bei dem es nur um den Sadismus geht. Hier gibt es außer der Peinigung ja kein weiteres Ziel.