@Topic: Tja, aber was will man dagegen machen? Selbst wenn die Personen es zugeben (wie gracjanski), kann man es doch nicht unterbinden (bei ihm zB wissen wir aus seinem Profil, dass er männlicher Student in Berlin ist. Wie viele männliche Studenten gibt es in Berlin, die man alle überprüfen müsste?
AuÃerdem sind Raubkopierer keine Verbrecher! Denn ein Verbrechen liegt erst dann vor, wenn die Mindeststrafe nicht unter einem Jahr liegt, davor ist es ein Vergehen, und bei Raubkopien wird im Einzelfall nur eine Geldstrafe angedroht (ich weiÃ, dass niemand nur ein einzelnes Spiel kopieren wird, wenn er so etwas macht, dann wird er es wohl öfter machen, aberdann wäre es mehrfaches Begehen der Straftat, aber generell ist Raubkopieren kein Verbrechen).
@Offtopic: Ich verweise mal auf das deutsche StGb, zu finden hier (Link, um genauer zu sein auf den 28. Teil des besonderen Teils ab §306, speziell auf §307, wo ihr alles findet, was mit euch passiert, wenn ihr verrückten Wissenschaftler spielt. Wenn ihr glück habt, kommt ihr mit unter drei Jahren oder einer Geldstrafe davon, wenn ihr Deutschland ins Steinzeitaltr gebombt habt.