Die Frage der Vereinbarkeit von zwei Staatsbürgerschaften ist natürlich vom moralischen Aspekt her schwierig, rechtlich gesehen aber relativ klar.
Zitat"Kein deutscher Mehrstaater kann unter Berufung auf die andere Staatsangehörigkeit in Deutschland zusätzliche Rechte geltend machen oder sich seinen Pflichten, zum Beispiel der Wehrpflicht, entziehen."
Auch wenn ich diese Aussage des BMI formal nicht kommentieren kann, da mir hier einfach ein Link oder der gesamte (Verordnungs?-)Text fehlt, kann ich inhaltlich nur zustimmen. Allerdings ist "Pflicht" hier streng rechtlich, konkret öffentlich-rechtlich zu verstehen.
ZitatDa die "Pflicht" eines deutschen Staatsbürgers in meinen Augen nun mal auch darin besteht seinen Beruf zu erfüllen, sehe ich seinen Beruf des NationalfuÃballers und das damit verbundene Aufspielen für sein Land als seine "Pflicht" an. Da er Nationalspieler ist, trifft ihn diese "Pfllicht" in meinen Augen sogar ganz besonders, da die Verbundenheit zu Deutschland ja bereits im Namen seines Berufes wiederzufinden ist.
Im vorliegenden Fall trifft das nicht zu. Abgesehen davon, dass es keine normierte "Pflicht zur Berufserfüllung" gibt (eine solche kann sich in diesem Kontext höchstens aus Vertrag ergeben), ist der DFB, auch wenn er "Deutsch" im Namen trägt, kein Hoheitsträger. Deswegen werden Nationalspieler auch nominiert und nicht bestimmt. Auch handelt es sich wohl bei dem iranisch-deutschen Spieler um ein Mitglied der U21-Mannschaft, und in dieser Altersklasse weià ich nicht, ob man hier schon von Beruf sprechen kann. Da hab ich aber schlicht keine Ahnung, ob das alles schon Vollprofis sind, im Ergebnis kommt es, wie schon gesagt, nicht auf die Annahme eines Berufes an sich, sondern auf die Abwesenheit einer Berufserfüllungspflicht an.
ZitatNichtsdestominder kann es für ihn natürlich weiterhin moralische Probleme geben, aber die haben nichts mit dem Recht zu tun.
Den Satz will ich zumindest nicht als allgemeinen Grundsatz so stehen lassen, es gibt nämlich durchaus Ãberschneidungen von Moralität und Legalität.
Noch ein paar Anmerkungen zur Iran-Problematik an sich:
- Iran hat das Recht auf zivile Nutzung der Kernenergie, daran gibt es nichts zu rütteln. Vielleicht an dieser Stelle noch ein Zitat (auch wenn ich grade glaube, dass mein Beitrag etwas lang wird):
Art. IV Atomwaffensperrvertrag
Zitat(1) Dieser Vertrag ist nicht so auszulegen, als werde dadurch das unveräuÃerliche Recht aller Vertragsparteien beeinträchtigt, unter Wahrung der Gleichbehandlung und in Ãbereinstimmung mit den Artikeln I und II die Erforschung, Erzeugung und Verwendung der Kernenergie für friedliche Zwecke zu entwickeln.
(2) Alle Vertragsparteien verpflichten sich, den weitestmöglichen Austausch von Ausrüstungen, Material und wissenschaftlichen und technologischen Informationen zur friedlichen Nutzung der Kernenergie zu erleichtern, und sind berechtigt, daran teilzunehmen. Vertragsparteien, die hierzu in der Lage sind, arbeiten ferner zusammen, um allein oder gemeinsam mit anderen Staaten oder internationalen Organisationen zur Weiterentwicklung der Anwendung der Kernenergie für friedliche Zwecke, besonders im Hoheitsgebiet von Nichtkernwaffenstaaten, die Vertragspartei sind, unter gebührender Berücksichtigung der Bedürfnisse der Entwicklungsgebiete der Welt beizutragen.
- Säkularisierung ist nicht, wie es hier im Thread schon anklang, ein Zeichen für eine hohe Zivilisationsstufe. Abgesehen davon, dass das Prinzip nirgendwo auf der Welt konsequent durchgehalten wird, weist auch Iran zu einem gewissen Grad demokratische Strukturen auf, beispielsweise wurde ja auch Ahmadinedschad selbst gewählt. Mir ist klar, dass das aus unseren Augen kaum befriedigend ist, weil solche Elemente wie Frauenwahlrecht fehlen, aber der Nahe Osten bietet genügend Despoten und Könige, um diesen Aspekt einmal positiv hervorzuheben.
Hmm, ursprünglich hatte ich mir noch ein paar Punkte überlegt, aber jetzt hab ich doch ein Zeitproblem. Ich schau später nochmal rein