ZitatOriginal von Moriarty
2. zu dem dass soldaten befehle verweigern können....stimmt nicht ganz. sie sind dazu verpflichtet behfehle zu verweigern die gegen deutsches recht verstoÃen!!!
Gaaaaaanz richtig ist folgendes:
Bei der Bundeswehr ist der "Befehl" als
"Anweisung zum dienstlichen Zweck mit Anspruch auf Gehorsam"
definiert.
Anspruch auf Gehorsam entfällt unter anderem, wenn die Anweisung zu einer Straftat oder zu einem Verstoà gegen das Völkerrecht auffordert.
Deutsche Soldaten dürfen also KEINEN Befehl verweigern, aber nicht alles, was ein Vorgesetzter verlangt, ist ein Befehl.
sorry für die beiden folgenden off-topic Beispiele
1. Die Verantwortung für die Folter irakischer Gefangener wird bei den US-Streitkräften zwischen den Peinigern und ihren Vorgesetzten hin und hergeschoben. Bei der Bundeswehr wäre das nicht möglich, da hier niemand Folter befehlen KANN.
2. Hätte sich im Kosovokrieg ein deutscher Tornadopilot dem Einsatz verweigert, hätte das vielleicht seiner Karriere nicht gerade gut getan, aber wegen Befehlsverweigerung hätte man ihn nicht drangekriegt.