Ich beschwere mich aus dem Grund, da ich für mein Geld eine gwisse Leistung erwarte (können wir in der Schule oder bei der Arbeit auch nicht machen dass wir was ewig rauszögern dafür aber abkassieren). WoW lässt grüssen, das wird auf die Dauer gesehen zumindest nicht langweilig ;).
Heroes 6
- Gunnar
- Geschlossen
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Noch haben sie nix kassiert.
Also dürfen sie hinaus zögern wie sie wollen.
Und wenn es euch nicht passt,könnt ihr das ganze immer noch canceln. -
Lieber Redwing!
Täusche ich mich oder hat der Ubi-Shop das Geld noch nicht abgebucht? Du würdest die Bestellung bei einer Beta-Teilnahme glaub mir sicher nicht canceln (oder du bist wirklich ganz ein beinharter Typ xD fast so wie Herr Röhrich :DD). Aber mal im Ernst. Selbst wenn, du zahlst ja dann im Prinzip bar auf die Kralle denen dann Geld und für Geld kann man eine Leistung erwarten (und eigentlich sind wir ja einen Kaufvertrag eingegangen oder?).
Nicht falsch verstehen Red, aber solche Aussagen glaub ich machen den Phönix nicht sehr beliebt (irgendwann kommt mal der Avatar von mir und verwandelt dich in einen untoten Geier :D). Teilweise hast du natürlich recht aber es ist für uns alle lästig da wir uns auf das Spiel gefreut haben :D.
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Also mein Geld hat Ubi DIREKT abgebucht... die waren da extrem schmerzfrei
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Ha, da haben wirs auch schon. Der Markt wirtschaftet mit dem Geld schon sicher, aber die Kunden bleiben auf der Ware sitzen :). Ich wusste ja doch dass der Ubi-Shop so abbucht, hat ja vorhin schonmal wer erwähnt.
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Lieber rider,
ZitatTäusche ich mich oder hat der Ubi-Shop das Geld noch nicht abgebucht?
Ich weiß nicht wie eure zahlungsarten aussehen und die Konditionen eures Vertrages.
Dann gibt es auch noch die Variante das man das Produkt erst anzahlt und später den Rest. (gibt zb. oftmals vorm release großer Titel (erinnere mich jetzt spontan da an crisis wars glaube ich) boxen für 5 oder 10 euro mit denen man quasi vorbestellt und damit betakeys oder whatever sich als boni mitkauft)Wenn du vorbestellst , gehst du einen rechtsgültigen Vertrag mit jemanden ein!
Und wenn sie ihren Vertrag nicht einhalten,hast du das Recht dich vom Vertrag zurückzuziehen.
Das werden aber nur die wenigsten machen und daher wird Ubi euch auch weiterhin auf der Nase rumtanzen.
SELBST SCHULD.Ich hab nicht vorbestellt und werd es auch nicht.Nicht solang wir was zum Kopierschutz hören und ich will auf keinen Fall die Beta spielen.
Ich pack das game lieber aus und freu mich dann auf 1. Eindrücke.^^ZitatAlso mein Geld hat Ubi DIREKT abgebucht... die waren da extrem schmerzfrei
tja das nennt man wohl bad luck.ZitatDer Markt wirtschaftet mit dem Geld schon sicher, aber die Kunden bleiben auf der Ware sitzen :). Ich wusste ja doch dass der Ubi-Shop so abbucht, hat ja vorhin schonmal wer erwähnt.
Ich kann mit meinem Geld auch selber vernünftig wirtschaften.
Wieso also verfrüht für nix als halbe Garantien Geld ausgeben?
Aber was wollen die damit groß wirtschaften?
Das Geld liegt ja halb brach. -.- -
Du musst rechnen es ist sicherlich schon genug Kapital geflossen, auch wenn viel nicht bei Ubi bestellt worden ist. Aber an dem Schicksasltag wird das Geld dann ankommen und dann heißt es: Abkassieren :D. Zahlungsart ist ja verschieden, aber ein Kaufvertrag ist das allemal sobald man auf Bestellen klickt ist der Kaufvertrag meines Wissens nach gültig. Das heißt Käufer und Verkäufer sind mit Pflichten verbunden. Der Käufer muss sich an sonstige Abmachungen halten und die Ware pünktlich liefern. Aber ich glaub wir streiten uns da soweit hinein dass wir unser Freundschaftsangebot kündigen, und das ist es mir echt nicht wert Redwing :D.
PS: Rider?
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Ich würd dir gerne mal das Schema für ne Preiskalkulation einreichen oder dir erklären wie das mit den kalkulatorischen Abschreibungen funktioniert,dann könntest du sicher meinen Standpunkt besser verstehen.^^
Das Kapital zur Produktion muss ja vorher schon bereit stehen,sonst kann man nicht produzieren.
Du kannst einen Käufer für unpünktliche Lieferung natürlich zur Rechenschaft ziehen und Ersatzforderungen usw. zb. einfordern oder skonti verlangen usw.
Aber ich glaub kaum das du da eine Möglichkeit hast beim kauf eines einzelnen Produktes,außer dich vom Kauf zurückziehen.
Also Pflichten hin oder her...so einfach ist es nicht.
Schau dir verpfuschte Bauten an.
Das geht in ewige Rechtsstreits bevor nur ein Penny fließt.
Vertrag hin oder her.Und wenn Ubi im Vertrag stehen hat, dass die Möglichkeit zur verschiebung eingeräumt wird oder etc. ähnliche Klauseln,dann kannste in deinen Vertrag beißen wie du willst.
Die Welt ist nicht fair.Es gibt sogar so witzige Klauseln,die ich schon gesehen habe:
ne Freundin hat mal ein T-shirt selfmade bestellt und was stand drinn?
Wird dies oder das verwendet,ist das T-Shirt gedruckt/bearbeitet/versand ,dann entfällt das Rücktrittsrecht...
sowas verrücktes.
Die bestellung hab ich trotzdem noch gecancelt bekommen.Oder ich hab nen Spiegel gekauft.
War kaputt,der Verkäufer hat mir den Schaden angelastet und eine Rücknahme verweigert.
Jetzt nach Monaten ist mein Onkel heute dahin,hat dem paar Worte gesagt und nen Neuen bekommen.Erstaunlich viewiel manchmal die richtigen Worte ausmachen. :D:D
Rider..ja das war ein fauxpas,du heißt ja Ritter,nicht Reiter,sry.
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Ich möchte kurz zum Thema T-Shirt einräumen: Es gibt grundsätzlich kein Rücktrittsrecht in Geschäften. Dies wird meistens per Kulanzweg geregelt. Ich bin in BWL nicht auf mein Gesicht gefallen und ich kenne mich auch nicht so schlecht aus (möchte ich behaupten). Doch eigentlich ist es ja im Prinzip doch noch immer eine etwas derbe Angelegenheit, aber lassen wir dass :D. Warten wir mal ab und schauen womit uns der liebe Eicke wieder füttert :D.
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Zitat
Es gibt grundsätzlich kein Rücktrittsrecht in Geschäften.
natürlich gibt es das.
Das ist sogar gesetzlich geregelt.
Umtauschfrist unversehrter Ware von zwei Wochen.
-Hab nachgeschlagen,ist falsch,bei Bargeschäften gilt tatsächlich nur Kulanz ,wenn nicht ein Umtauschrecht von vornherein gewährt wird.
Der Rest geht über Kulanz.Gleiches wenn du zb. ein Zeitungsabo abschließt,da steht immer bei das man zwei Wochen Zeit hat den Vertrag zu widerrufen.
Das ist immer und überall so.(Auch hier nachgeschlagen.Fernabsatzgeschäfte unterliegen immer einer Widerrufsfrist)
Für Unternehmen sieht das anders aus, da ist ein Rücktritt zb. mit Schadensersatzzahlungen verbunden.Kommt halt immer drauf an.
zb. hast du bei mangelhafter Ware ein Recht auf Nachbesserung,Skonto oder Ersatz.Geschieht dies nicht,darf man vom Vertrag zurücktreten.Meine Fresse ey,da kommste ja durcheinander,das Rätsel um die T-Shirts hab ich eben auch geklärt:bei passgenauer Ware (also Auftrag einer Einzelfertigung) gilt kein Umtauschrecht.
Ausgenommen alles,wenn Mängel bestehen,dann gelten neue Bestimmungen.
Ker,wir mussten sogar mal die scheiß Paragrapfhen dazu auswendig lernen..lang ists her.
Abschließend:
Im Fall des Spiegels lag aber ein Mangel vor,daher galt dort:Nachbesserung,Preisreduzierung,Ersatz oder Rücktritt vom Kaufvertrag.:P (ätschebätsch,also hat ich trotzdem recht. :P)Ker,jetzt müsste ich nur noch nachschlagen wie das aussieht bei Vorbestellungen. -.-
Und jetz hör auf mich zu ärgern. :D:D
Ich schreib Übermorgen die BWL-Abiklausur und plag mich gerade mit Investitionsrechnungen rum. -.-
Aktiengesellschaften,Bewertung des Jahresabschluss usw. hab ich noch gar nicht angefangen..ohman wird das ne lange Nacht wieder...)
Also genug BWL jetzt xD -
dann Viel Glück und ich nerv dich gerne so lernst du wenigstens was :D. Ich muss dir aber bei Zeitungsabos leider in einem Teil wiedersprechen:
Ist es ein Bagatellgeschäft dann kannst du nicht zurücktreten, ebenso bei Haustürgeschäften wenn ein Bagatellgeschäft vorliegt.
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Ein Zeitungsabo überträgt locker den betrag von 40 Euro (sofern ich recherchiert habe,liegt dort die Grenze,allerdings wars schwierig konkretes im BGB zu finden.) also würde ich da nicht von nem Bagatellgeschäft sprechen.
Außerdem hab ich noch nie gesehen,dass dort nicht ein widerspruchsrecht von zwei Wochen eingeräumt wurde.
ZitatBei Haustürgeschäften können die Käufer ihre Kauferklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Das gilt für Ratenkauf- und Ratenlieferungsverträge wie beispielsweise Abonnements, Verträge über Dienst- und Werkleistungen, Ehevermittlungsverträge und Handwerkerleistungen.
ZitatDas Widerrufsrecht gilt nicht, wenn der Kunde den Vertreter selbst bestellt hat, ein Bagatellgeschäft - bis zu 40 € - vorliegt oder die Erklärung notariell beurkundet wurde.
http://www.polizei-bw.de/praev…n/haustuergeschaefte.aspx
Folglich hab ich mit dem Abo recht
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Du hast theorethisch Recht Redwing. Das stimmt das Abo dürfte die 40 € (ja du hast gut recherchiert :D) wahrscheinlich (habe es aber ausdrücklich als Bagatellgeschäft betitelt) übersteigen. Wiederspruchsrechte können teilweise aufgehoben werden. Bei Haustürgeschäften darf ich wiederrufen ja, aber sobald ich die Ware benutzt habe muss ich eine Teilzahlung (wenns dann beschädigt wäre) zurückgeben. Überall hast du nicht ein Rücktrittsrecht:
Beispiel:
Du kaufst ein PC-Spiel (Heroes 6 ums aufs Thema zurückzuführen). Da ist meistens so eine Versiegelung drauf. Wenn du das Siegel aufbrichst erlischt das Rückgaberecht (hehe wie probier ich dann ob das Spiel bei mir geht? Mit Röntgenaugen durchstrahlen oder das Siegel abschlecken? ).
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Hab ich doch gesagt.^^
Bücher,CDs und DVDs müssen ungeöffnet eingereicht werden,deswegen steht das auch in jedem Elektronikmarkt fett an den Kassen. :D:DZitat
(hehe wie probier ich dann ob das Spiel bei mir geht? Mit Röntgenaugen durchstrahlen oder das Siegel abschlecken? ).
Genau das ist es was mich auch stört...Naja,ich weiß gar nicht ob wir bagatellgeschäfte überhaupt besprochen haben.
Müsste ich in mein Buch schauen. xD
Deswegen war ich gezwungen etwas zu recherchieren. xD
Bin froh das ich diese eine Seite gefunden habe und paar andere.
Da war auch was das dann mit 20 Links ins BGB kam...das war mir dann doch zu schwere Kost xDxDNaja aber wenn man davon absieht das der Gesetzgeber das eingeführt hat zu Gunsten behinderter Menschen,dann versteh ich den Sinn irgendwo ein Stück nicht...
Naja wayne..ich hasse solche Sondervorschriften....
mal ehrlich...wenn du kein BWL hast...welcher normale Mensch soll da überall durchblicken?
Du wirst von Links nach Rechts nur verarscht,wenn die Möglichkeit besteht...traurig. -
Da hast du Recht.Ich war teilweise ganz erstaunt was die alles dürfen und wo man als Kunde draufzahlt. Da trifft der Spruch:
Die Welt ist schlecht, mehr als deutlich zu.
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Ihr wollt unbedingt, dass Gunnar sich ärgert wenn er zurück ist, oder?
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Nein, wir haben hier schnell was ausdiskutiert. Wir lassens ja auch schon wieder. Ich spamme hier nix zu und falls doch bitte macht mich aufmerksam. Aber nun wirklich: Back to topic!
Was mich ganz brennend intressieren würde wäre wie es denn mit den Soundtracks aussieht. Ich habe eigentlich gar kein Spiel gefunden dass (vielleicht noch DSA) wirklich an die Soundtracks von Heroes (insbesondere Heroes IV) heranreichen. Paul Romero macht ja die Arbeit dann glaub ich werden wir schlecht enttäuscht werden. Ich hoffe es wird wieder so leicht zum ersetzen sein wie in Heroes 5 denn da hab ich wirklich ein paar Tracks ausgetauscht gegen die aus Heroes IV (obwohl die wirklich auch gut gemacht sind).
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Ihr wollt unbedingt, dass Gunnar sich ärgert wenn er zurück ist, oder?
´Mal abgesehen davon war Gunnar nie wirklich weg.Zumindest heute noch hat er gepostet.
Und atm postet hier ja eh niemand und ich glaube nicht das Gunnar sich mal eben 500 Beiträge nach seiner "Reankunft" durchlesen wird.Soll nciht böse gemeint sein:Aber Moralapostel sind jetzt das letzte was ich gebrauchen kann. -.-
Ritter der Kokosnuß:
Naja,ich hab gelernt,das ein Blick in die verpflcuht langen AGBs manchmal sehr wertvoll sein kann.Und naja schlecht...ka...jeder Mensch will das beste für sich und seine Familie..kann man es ihnen verübeln?
Sind wir denn alle besser als die Leute ,die direkt am Kapitalrad drehen und uns eigentlich unseren Wohlstand ermöglichen?Naja ich glaub 1 oder 2 Soundtracks wurden schon veröffentlicht?oder erinnere ich mich da falsch?
jedenfalls soll wohl wieder Romero dafür verantwortlich sein.
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Wäre ich ein Moralapostel würde ich Dir etwas zu Deinen Beiträgen im
Topic betreff den gezählten Beiträgen und Deinem Spamanfall in diesem
Topic erzählen.So war es schlicht ein Wink mit dem Zaunpfahl.
Nimm Dir ein Beispiel an Drachenritter, der steht dazu, sieht es ein und gut ist.
Auf
Weiteres werde ich an der Stelle nicht eingehen, da keinem damit
geholfen ist, wenn man jetzt auch noch Off-Topic-Geseier von mir lesen
muss. -
Ich habe nie abgestritten das es nicht Topic war,folglich kannst du mir auch nicht unterstellen meine "Fehler" nicht einzusehen.
Dennoch ist das nach meiner Definition Hilfssherifsgetue und Moralapostelei.
Begnüge dich damit.