Hallo, Drachenwaldler!
Als der Jura-Student Magnus Gäfgen am 27. September 2002 in Frankfurt am Main den Bankierssohn Jakob von Metzler entführte, konnte er nicht voraussehen, welche Welle von Rechtsstreiten seine schändliche Tat auslösen würde.
Um dem armen Jakob das Leben zu retten, beschloss der Vize-Präsident der örtlichen Polizei, Wolfgang Daschner, den zu diesem Zeitpunkt vermutlichen Täter Gäfgen die Folter anzudrohen. Dies hatte eine eindrucksvolle Wirkung und der Verdächtigte gestand die Tat. Da er Jakob direkt nach der Entführumg ermordet hatte, konnte nur dessen kalter Leichnam sicher gestellt werden. Noch heute erinnert ein Gedenkstein vor der Carl-Schurz-Schule an diesen Vorfall.
Obwohl Daschner seiner Pflicht und seiner moralischen Verantwortung, unschuldiges Leben zu retten, nachgekomen war, folgte nun sein Prozess. Der Daschner-Prozess endete am 20. Dezember 2004 mit einem Schuldspruch des Frankfurter Landesgerichts, jedoch wurde ihm die mindestmögliche Strafe auferlegt: ein Jahr auf Bewährung. Dieses Urteil wurde jüngst von Gäfgen angefechtet, doch blieben seine Bemühungen erfolglos.
Der Fachbegriff für diese spezielle Verhörung ist "Rettungsfolter" und war nominiert für das "Unwort des Jahres 2004".
Nach dieser kleinen Politik-Stunde nun zu euch:
Hat Daschner richtig gehandelt, als er den unschuldigen Jakob retten wollte? Schließlich ist die Erhaltung von Menschenleben seine Pflicht und der wichtigste Zweck unserer Verfassung. Bereits in den ersten Zeilen unseres Grundgesetzes liest man, dass die Menschenwürde das höchste Gut eines Jeden ist und somit auch das Menschenleben.
Und genau diese Würde wurde dem Verdächtigen genommen, als er der veralteten und unmenschlichen Folter preisgegeben werden sollte. Aus der Geschichte wissen wir, dass bereits eine kleine Manipulation der Menschenwürde die Grundfesten der Demokratie erschüttern kann. Jüngste Ereignisse sind das US-Gefangenenlager Guantanamo oder das Abu-Ghuraib-Gefängnis.
Um die Demokratie zu schützen, greift die Juristik also zu einem wahnwitzigen Entschluss: der Täterschutz ist wichtiger als der Opferschutz. Mit anderen Worten:
Der schuldige Täter hat mehr Menschenwürde als das unschuldige Opfer.
Was haltet ihr davon?
Das Höllische Quartett on the Highway to Hell:
Moosbüffel - Zukünftiger Höllenfürst Moosi I
Lord Otto - Foltermeister, Rechte Hand des Fürsten
Turin - Zuchtmeister, Linke Hand des Fürsten
Little Imp - Manadieb des Fürsten